 Gerade die private Vorsorge, z.B. für das Alter, ist heutzutage wichtiger denn je. Wie die derzeitige Diskussion über die Rentenreform zeigt, reicht es nicht aus, sich bei der Altersvorsorge nicht alleine auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu verlassen. Denn bereits heute beträgt die Altersrente nur maximal 45 % des letzten Bruttolohnes. Aufgrund der demoskopischen Bevölkerungsentwicklung kann davon ausgegangen werden, daß sich diese Entwicklung weiter verschlechtern und die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr als eine reine Grundversorgung darstellen wird! Er entsteht eine Versorgungslücke, die es rechtzeitig zu schließen gilt. Denn sonst wird man im Alter den Gürtel ganz schön enger schnallen müssen! Kapital bildende Lebensversicherung
Die Kapital bildende Lebensversicherung (auf den Todes- und Erlebensfall) verbindet Kapitalansammlung z. B. für die finanzielle Absicherung im Alter mit dem Todesfallschutz, d. h. finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall in einer Versicherung.
Fondsgebundene Lebensversicherung Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Altersvorsorge und einen zuverlässigen Hinterbliebenenschutz in Form einer Lebensversicherung kombiniert mit den Renditechancen einer Fondsanlage.
Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten, dabei die Renditechancen einer Fondsanlage nutzen wollen und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen (z. B. Familien).
Im Gegensatz zur klassischen Kapital bildenden Lebensversicherung liegt das Kapitalanlagerisiko bei Ihnen.
Risiko-Lebensversicherung Bei der Risikoversicherung wird im Gegensatz zur Kapital bildenden Lebensversicherung die Leistung nur im Todesfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Die Versicherungsdauer kann im Allgemeinen zwischen 1 und 35 Jahren betragen, vielfach werden 10-jährige Verträge abgeschlossen.
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