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Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz - rundum gut!

Recht haben ist eine Sache. Es durchzusetzen eine andere! Mit dem Kompakt-Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige sichern Sie sich die Möglichkeit, Ihr gutes Recht im Falle eines Falles auch einzufordern. Für sich, Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder.

Ob Ärger mit dem Arbeitgeber, Streit mit dem Finanzamt oder Unstimmigkeiten bei Kauf auch über Internet: Aus einer Kleinigkeit wird schnell ein ausgewachsener Prozess. Sichern Sie sich noch heute ab.
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Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 1 oder 2 ARB
Für alle oder für alle gleichartigen Motorfahrzeuge und Anhänger.

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen und mit einem Versicherungskennzeichen versehener Motorfahrzeuge sowie Anhänger, als Erwerber dieser Fahrzeuge und als Mieter eines zum vorübergehenden Eigengebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges sowie Anhängers.
  • Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Insasse, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.
  • Berechtigte Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie der vom Versicherungsnehmer zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuge.
  • Berechtigte Insassen der versicherten Fahrzeuge sowie der vom Versicherungsnehmer zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuge.
Versicherte Leistungsarten:


  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 3 ARB

  • für die im Antrag/Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuge,
  • für eine Auswahl der auf den VN zugelassenen Fahrzeuge,
  • für nicht auf den VN zugelassenen Fahrzeuge.
Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer sowie berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs sowie als Mieter eines zum vorübergehenden Eigengebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges.
  • Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Insasse, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.

Versicherte Leistungsarten:


  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie für Nichtselbstständige gem. § 21 ARB

Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Ehegatte/nichtehelicher Lebenspartner selbstständig tätig sind.

Versicherter Personenkreis:

  • Alle auf den Versicherungsnehmer, den Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder als Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer zugelassenen und auf deren Namen mit Versicherungskennzeichen versehener Motorfahrzeuge und Anhänger. Berechtigte Fahrer und Insassen dieser Fahrzeuge haben ebenfalls Versicherungsschutz.
  • Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz auch als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Insassen, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.

Versicherte Leistungsarten:


  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz

Fahrer-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte Person bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie eines Anhängers, das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Der Versicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Insasse von Fahrzeugen, als Fußgänger und Radfahrer.

Fahrer-Rechtsschutz für Einzelpersonen: (gem. § 22 Abs. 1 ARB.)

Für den Versicherungsnehmer, der zwar den Führerschein, aber noch kein eigenes Fahrzeug hat. Mit Vorsorgeversicherung für den Fall des Erwerbs eines Motorfahrzeugs. Aufgrund dieser Vereinbarung besteht über den Fahrer-Rechtsschutz ab Zulassung dieses Fahrzeugs sofort Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 21 Abs. 3 ARB, ohne Mehrbeitrag bis zur nächsten Fälligkeit, erst danach wird der für den Verkehrs-Rechtsschutz übliche Beitrag berechnet. Die Zulassung eines Fahrzeugs ist vom VN mitzuteilen.

Versicherter Personenkreis:

Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge. Der Versicherungsnehmer ist auch als Insasse von Fahrzeugen, Fußgänger und Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert.

Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (jedoch nicht für Schäden am benutzten Kfz)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 ARB

  • Versicherter Personenkreis:
  • Versicherungsnehmer,
  • Ehe- bzw. im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner,
  • minderjährige Kinder,
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.

Gültig im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

Versicherte Leistungsarten:


  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Rechtsschutz für Vereine gem. § 24 Abs. 1b ARB

Versicherbar sind nur eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist.

Versicherter Personenkreis:

Für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben, die ihnen gemäß der Satzung obliegen:

  • Verein
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Angestellte
  • Vereinsmitglieder
Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Verein)
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (nur für den Verein)

Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige gem. § 25 ARB

Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Ehe-/nichtehelicher Lebenspartner selbständig tätig sind.

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer,
  • Ehe- bzw. im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner,
  • minderjährige Kinder,
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.
Gültig im privaten sowie als Arbeitnehmer auch im beruflichen Bereich.

Versicherte Leistungsarten:


  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
 
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