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Der Grundgedanke der Bausparkassen lässt sich durch ein vereinfachtes Beispiel erklären.
Zehn Sparer benötigen zum Kauf jeweils einer Wohnung 120.000 Euro. Im Monat kann jeder 1.000 Euro aufbringen, also 12.000 Euro im Jahr.
Erst nach zehn Jahren hätte dann jeder Bausparer 120.000 Euro zusammen und erst dann eine eigene Wohnung (10 Wohnungen insgesamt).
Wenn sich diese zehn nun als Bausparer in einer Bausparkasse treffen, so hätten alle zehn bereits nach einem Jahr eine (1) Wohnung. 1.000 Euro pro Monat, 10.000 Euro monatlich bei zehn Bausparern, 120.000 Euro im Jahr. Im zweiten Jahr hätte dann der zweite (2) eine Wohnung und so weiter. |
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| Somit haben alle Bausparer im Durchschnitt bereits nach 5,5 Jahren eine eigene Wohnung. Das Bausparen macht Sinn, wer hätte das gedacht.
Das Bausparen in der Praxis ist aus wirtschaftsmathematischer Sicht natürlich viel komplizierter. Allein schon dadurch, dass es sich nicht um eine geschlossene Gruppe handelt, sondern um ein offenes System von Neuzugängen und Abgängen. | | | |
Konkret als Bausparer (wie jeder Dritte in Deutschland) kann man mit folgenden Vorüberlegungen starten:
- Was sind meine Ziele?
- Wie hoch ist die Baussparsumme?
- Wenn schöpfe ich die höchste staatliche Förderung aus?
- Fällt eine Abschlussgebühr an?
- Wie hoch ist die monatliche Belastung?
- Wann muss gezahlt werden?
- Welche Verzinsung steht mir zu?
- Sind Sonderzahlungen möglich und was bringen diese?
- Wann wird der Baussparvertrag ausgezahlt?
- Wie kann man den Bausparvertrag während der Laufzeit verändern?
- Wie hoch sind die Zinsen bei der Abzahlung?
- Wie hoch ist die Tilgung?
- Wann endet der Bausparvertrag?
Der Verwendungszweck des Bauspardarlehens liegt in „wohnungswirtschaftlichen Zwecken“ und kann damit vielseitig eingesetzt werden: - Neubau eines Hauses oder Eigentumswohnung
- Kauf eines Hauses oder Eigentumswohnung
- Modernisierung, Umbau, Anbau
- Verbindlichkeiten, die zum Neubau, Kauf, Modernisierung, Umbau oder Anbau aufgenommen wurden.
- Wohnungsmodernisierung durch den Mieter (Mietvertrag beachten)
- Fest mit der Wohnung verbundene Einrichtung (z.B. Einbauküche)
- Gebühren und Steuern (Grunderwerbssteuer)
- Auszahlung von Miterben, damit das Haus nicht versteigert werden muss.
- Errichtung einer Altenheimwohnung
Tarife eines Bausparvertrages sind vielseitig und auf die jeweiligen persönlichen Verhältnisse abzustimmen. Bitte nutzen Sie unser Antragsformular in der linken Navigationszeile. Grob unterscheidet man vier Tarife:
- Standardtarif (Verwendungszweck in sechs bis acht Jahren)
- Schnellspartarif (Verwendungszweck in naher Zukunft wegen Modernisierung)
- Langzeittarif (Für junge Leute, die später planen zu bauen)
- Wahltarif (Zugeschnitten auf die genauen Wünsche des Bausparers)
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