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Riesterrente
ImageNach Angaben des Arbeitsministers Walter Riester könne jener fast magischen Rentenlücke von 30 Prozent aber dennoch entgegen gewirkt werden, wenn auch nur geringfügig. Je nachdem wie viel ein Bundesbürger in seinen statistischen 45 Versicherungsjahren zusätzlich privat einbezahlt. Ein "Standardrentner" mit einem Durchschnittseinkommen von knapp 36.000 Euro jährlich würde so etwa 76 Prozent seinen letzten Nettoeinkommens als Rente ausbezahlt bekommen, das wären dann rund 280 Euro mehr im Monat (Quelle: Bundesministerium für Arbeit).

ImageWer profitiert von der Riester-Rente?
Von den neuen Riester-Renten-Produkten profitierren alle Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung.


Förderfähiger Personenkreis

alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Daneben aber auch nichterwerbstätige Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner, wenn die erwerbstätige Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner auf den Altersvorsorgevertrag Eigenbeiträge leistet.


Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage sowie gegebenenfalls einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Hierbei ist folgende Staffelung vorgesehen:  

 
maximale jährliche Grundzulage
 maximale jährliche Kinderzulage pro Kind
 ab 2002
 38 Euro
 46 Euro
 ab 2004
 76 Euro
 92 Euro
 ab 2006
114 Euro
 138 Euro
 ab 2008
154 Euro
185 Euro

Den maximalen Fördersatz erhält, wer ab:
seines Einkommens für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet. Dabei gilt das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres. Die staatliche Zulage wird auf die zu erbringende Eigenbeteiligung angerechnet. 

2002 ~ 1%
2004 ~ 2%
2006 ~ 3% 
2008 ~ 4%

Eigenbeiträge und Zulagen
sind steuerlich als Sonderausgabenabzug bis zu folgenden Höchstbeträgen geltend zu machen:

2002 und 2003 = 525 Euro

2004 und 2005 = 1.050 Euro

2006 und 2007 = 1.575 Euro

ab 2008 = 2.100 Euro
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