|
|
|
|
Verkehrshaftungs-Versicherung |
|
Ein Muss im gewerblichen Gütertransport: die Verkehrshaftungs-Versicherung  Als Transportunternehmen kennen Sie die täglichen Gefahren, denen Ihr Transportunternehmen ausgesetzt ist: Die übernommenen Sendungen werden beim Transport beschädigt, gehen verloren oder werden nicht rechtzeitig abgeliefert. Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?Eine Versicherungspflicht nach der gesetzlichen Vorschrift des § 7 a Güterkraftverkehrsgesetzes besteht, wenn Sie geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern oder diese durch andere Frachtführer transportieren lassen und dabei Kraftfahrzeuge verwendet werden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben. Wer ist versichert? Versichert werden können natürliche und juristische Personen. Mitversichert sind alle Mitarbeiter Ihres Betriebes, wenn Sie im Rahmen Ihrer Aufgaben tätig werden.
Was ist versichert?
Versichert sind nach Maßgabe Ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Frachtführerhaftung - Güterschäden (Verlust und Beschädigung)
- Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, sonstiges Fehlverhalten).
Der Versicherungsschutz ist auf das jeweils gegebene Verkehrshaftungsrisiko abzustellen. Wann und wo sind Sie versichert?Der Versicherungsschutz ist auf das jeweils gegebene Verkehrshaftungsrisiko abzustellen. Versicherungsschutz besteht für Ihr Transportunternehmen normalerweise innerhalb Europas mit Ausnahme von Transporten in die GUS-Staaten, sofern Sie keinen eingeschränkteren Bereich gewählt haben. Sollten Sie Transporte nur innerhalb von 100 km vom Standort Ihres Betriebes versichert haben, darf diese Grenze nicht überschritten werden. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Welche Schadenfälle sind versichert? Im Schadenfall prüft die Allianz, ob der Unternehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann. Weiterhin prüft sie, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Allianz bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt die Allianz für Sie ab, notfalls vor Gericht.
Konditionen Der Beitrag richtet sich nach den Kriterien, die für den Umfang der Haftpflicht von Bedeutung sind.
Mögliche Ergänzungen / Erweiterungen des Versicherungsschutzes Versicherbar sind die speditionellen und Lagerhalterrisiken. Für die Haftung aus Speditions- und Lagerverträgen (disponierte Lagerung) benötigen Sie gesonderten Versicherungsschutz, es sei denn, Sie sind ein Umzugsgutunternehmen.
|
|
|
|